Unser Presbyterium
Das Presbyterium ist die gewählte Kirchengemeindeleitung und gemeinsam mit unseren Pfarrern verantwortlich für Gottesdienst, kirchlichen Unterricht, Seelsorge, Diakonie, Personaleinstellung und Finanzplanung. Wählbar ist jedes Gemeindeglied, das am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und im Wahlverzeichnis der Gemeinde steht.
Wahlberechtigt ist man übrigens schon mit 16 Jahren, wenn man zum Abendmahl zugelassen (konfirmiert) ist und, soweit dazu eine Verpflichtung besteht, zu den kirchlichen Abgaben beiträgt. Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt, für das es keine Bezahlung gibt.
Unsere derzeitigen Presbyterinnen und Presbyter (Vorwahl immer 02163):
- André Berndt aus Amern, Telefon: 2125
- Eckhart Bülte aus Amern, Telefon: 20774
- Ulf Burkhardt aus Niederkrüchten, Telefon: 320898
- Reinhard Ferrari aus Waldniel, Telefon: 32306
- Hans-Werner Fricke aus Amern, Telefon: 20974
- Brigitte Grosse-Holz (Mitarbeiterpresbyterin) aus Waldniel, Telefon: 1708
- Sandra Heckermann aus Amern, Telefon: 320299
- Gert Kryn aus Waldniel, Telefon: 45762
- Jürgen Lasenga aus Niederkrüchten, Telefon: 31585
- Michal Morjan aus Waldniel, Telefon: 459789
- Dirk Ortmann aus Amern, Telefon: 20006
- Heinrich Plum aus Lüttelforst, Telefon: 31685
- Ute Schröder aus Waldniel, Telefon: 3676
Die gemeinsame Arbeit im Presbyterium ist verantwortungsvoll, aber auch kurzweilig und bereichernd. So veranstaltet unser Presbyterium im zweijährigen Rhythmus auch gemeinsame Arbeitswochenenden. Bei dieser Gelegenheit werden Themen, die in unserer Gemeinde von Bedeutung sind, intensiv erörtert. Aber auch gemütliches Beisammensein und fröhliche Stunden kommen nicht zu kurz. Lesen Sie hier zum Beispiel den Bericht über das Treffen 2010.
Der folgende Artikel informiert Sie über die historische Entwicklung des Presbyteramtes:
Stichwort: Presbyter
Das Wort stammt aus dem Griechischen und wird mit Älterer, Ältester wiedergegeben. In der alten Welt diente es nicht nur als Altersbezeichnung, sondern auch als Titel für Amtsträger im politischen oder religiösen Bereich. So wurden z. B. die Mitglieder des Jerusalemer Hohen Rates Presbyter genannt, ebenso wie die Vorsteher von Synagogen.
Die frühen judenchristlichen Gemeinden übernahmen diese Bezeichnung für ihre Vorsteher (Apostelgeschichte 11,30 und 21,18, Brief des Jakobus 5,14). Sie bekamen nach und nach aufsichtliche (bischöfliche), seelsorgliche (pastorale) und gottesdienstliche (priesterliche) Funktionen. Im mittelalterlichen Althochdeutsch wurde aus Presbyter Prestar, d. h. Priester. Dieser Tradition folgend bezeichnet die römisch-katholische Kirche heute die Priesterversammlung einer Diözese als Presbyterium.
Die Reformatoren wandten sich gegen die Klerikalisierung kirchlicher Aufgaben und Dienste. Luther stritt für das „Priestertum aller Gläubigen“. Calvin entwickelte die Option der arbeitsteiligen, sich gegenseitig ergänzenden vier Ämter: Pastor, Lehrer, Diakon, Ältester. Dabei bildeten die Pastoren und Ältesten zusammen die Gemeindeleitung, als deren Hauptaufgabe er die Kirchenzucht sah.
Mit Hilfe dieser Gemeindeverfassung konnten viele Gemeinden (im rheinischen Bereich besonders am Niederrhein) ihre Selbstständigkeit gegenüber den Landesherren wahren. In lutherisch geprägten Gegenden lag die Aufsicht über die Pfarrer bei der landesherrlichen Kirchenbehörde (Konsistorium), während örtliche Kirchenvorsteher für die Verwaltung des Kirchengutes und die Armenpflege zuständig waren.
Die 1. reformierte Generalsynode 1610 in Duisburg gilt als Grundstein auf dem Weg zur presbyterialsynodalen Ordnung. Damals wurde festgelegt: Die Gemeinden werden von Presbyterien geleitet und wählen selbst ihre Pfarrer. Sie sollen auch einen „Schulmeister für die Jugend“ anstellen. Ihre Vertreter kommen zum Klassikalkonvent, zur Provinzialsynode und zur Generalsynode zusammen, um „sämtliche Kirchensachen“ zu verhandeln – von unten nach oben, in Gemeinschaft. So fand das Freiheitsverständnis der großen Reformatoren Calvin und Luther Eingang in die Ordnung der protestantischen Kirche, wie sie bis heute Gültigkeit hat. In Duisburg wurde Reformationsgeschichte geschrieben.
Delegation und Verantwortung auf der jeweils unteren Ebene sind Wurzeln evangelischer Kirchenordnung in presbyterial-synodaler Gestalt. Die Gemeinden sind selbstständig und bleiben doch gebunden an die Gemeinschaft der Gemeinden. Die „presbyterial-synodale Grundordnung“ lebt von der Kraft, die Leitung der Kirche in den Dienst von gleichberechtigten Theologen und Laien zu stellen. Es gibt keine Über- oder Unterordnung von Ämtern. Auf Basis der in Duisburg geschaffenen Verfassung wurden im 19. Jahrhundert auf breiter Basis presbyterial-synodale Kirchenverfassungen erarbeitet, die den Auftrag der Kirche und ihre Dienste präzisierten.
Für das Rheinland galt die rheinisch-westfälische Kirchenordnung von 1835, eine Vorläuferin der Kirchenordnungen der evangelischen Kirche im Rheinland von 1952 und von 2004. Nach ihren Artikeln 15 – 41 tragen die Presbyterinnen und Presbyter gemeinsam mit den Pfarrerinnen, Pfarrern, Gemeindemissionarinnen, Gemeindemissionaren, gewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Verantwortung für Gottesdienst, kirchlichen Unterricht, Seelsorge und Diakonie, für Personalführung, Gebäudeerhaltung und Finanzen sowie für die Ordnung und Verwaltung der Gemeinde.
Bei der Einführung wird ein Amtsgelübde abgelegt. Mitglieder des Presbyteriums haben über Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach vertraulich sind, dauerhaft Verschwiegenheit zu wahren. Das Presbyteramt versteht sich als Ehrenamt ohne Entgelt.
Quelle: Kirche mit Spielraum, Presbyteriumswahl 5.2.2012, Arbeitshilfe, Hrg.: EKiR
